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Welche Auswirkungen hat die Arzneimittelrichtlinie vom 29.09.2006 auf die Therapie von Typ 2 Diabetikern mit kurzwirksamen Insulin-Analoga?

Im April 2009 ist die Neufassung der Arzneimittelrichtlinie in Kraft getreten. Die bereits im September 2006 in der AMR festgelegten Bestimmungen zur Behandlung von Typ 2 Diabetes mit kurzwirksamen Analoginsulinen und die 2008 in Kraft getretenen Ausnahmeregelungen dazu, sind darin unerverändert enthalten. Danach sind kurzwirksame Analoginsuline zur Behandlung von Typ 2 Diabetes nicht mehr verordnungsfähig, solange sie mit Mehrkosten im Vergleich zu kurzwirksamem Humaninsulin verbunden sind.

Trotzdem können Vertragsärzte in mittlerweile fast allen Fällen ihren Patienten mit Typ 2 Diabetes weiterhin kurzwirksame Analoginsuline auf Kassenrezept verordnen, sofern das medizinisch induziert ist.

Die bestehenden Rabattverträge ersparen Patienten nahezu aller Krankenkassen die Umstellung von dem kurzwirksamen Insulinanalogon Humalog® und den Mischinsulinanaloga Humalog® Mix25TM und Humalog® Mix50TM auf Normalinsulin. Weiterhin ermöglichen sie Patienten bei entsprechender Indikation auch in Zukunft den Zugang zu Humalog® und den Mischinsulinanaloga Humalog® Mix25TM und Humalog® Mix50TM.

Zudem können Ärzte dann kurzwirksame Analoginsuline auf Kassenrezept verordnen, wenn

  • eine Allergie gegen Humaninsulin besteht
  • auch durch eine Intensivierung der Therapie eine stabile adäquate Stoffwechsellage mit Humaninsulin nicht erreichbar ist, diese aber mit kurzwirksamen Analoginsulinen gelingt
  • aufgrund unverhältnismäßig hoher Humaninsulin-Dosen eine Therapie mit einem kurzwirksamen Analogon wirtschaftlicher ist.

Bei privat krankenversicherten Patienten ist Humalog® weiterhin uneingeschränkt verordnungs- und erstattungsfähig.

Ich habe gehört, dass man bei manchen gesetzlichen Krankenkassen weiterhin eine Verordnung von Humalog® auf Kassenrezept für Menschen mit Typ 2 Diabetes möglich ist. Stimmt das?

Lilly hat als erster Insulinhersteller mit gesetzlichen Krankenkassen Rabattverträge abgeschlossen. Die Direktverträge ersparen Patienten, die bereits auf Humalog® oder Humalog® Mix eingestellt sind, eine medizinisch nicht begründete Umstellung auf Humaninsulin. Darüber hinaus ermöglichen sie denjenigen Patienten, die auch in Zukunft von kurzwirksamen Analoginsulinen profitieren können, den Zugang zu Humalog® und Humalog® Mix. Mittlerweile bestehen mit nahezu allen Kassen Rabattverträge. Die einzige Kasse, mit der derzeit noch keine Rabattverträge bestehen, ist die

  • Betriebskrankenkasse ATU (BKK ATU).

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® 2011 Lilly Deutschland GmbH | Geändert: 24.11.2009